Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Mietzeiten:

  • Tagesmieten: Die Mietdauer erstreckt sich von 8:00 bis 17:00 Uhr

  • Halbtagesmieten: Wählbar zwischen 8:00 bis 12:00 Uhr oder 13:00 bis 17:00 Uhr

  • Überzug der Mietzeit: pro angebrochene Stunde über der vereinbarten Mietzeit wird dem Mieter CHF 50.- verrechnet

2. Bedingungen und Fahrzeugübergabe:

  • Führerscheinkategorie B erforderlich

  • Vorlegen des Führerscheins vor der Vermietung

  • Zahlungsmethoden: Barzahlung und Twint

  • Zahlung ist unmittelbar nach Beendigung der Miete fällig

  • Schäden, Mängel und andere ausserordentliche Ereignisse sind unaufgefordert zu melden

3. Treibstoffkosten:​

  • Alle Autos sind vollgetankt und sind vollgetankt wieder zurück zu bringen. Es muss eine Tankquittung bei der Rückgabe vorgelegt werden. Auf den richtigen Treibstoff achten.

  • Für Schäden infolge Falschtankung haftet vollumfänglich der Mieter. Der Treibstoff ist NICHT im Mietpreis enthalten. Es muss eine Tankquittung  bei der Rückgabe vorgelegt werden. Bei Nicht-Volltankung, wird der Tankbetrag zuzüglich Spesenaufwand von CHF 80.- dem Mieter in Rechnung gestellt. Alle Autos sind  Nichtraucherfahrzeuge.

4. Transportgüter:

  • Versicherungen und Transportvorschriften sind Sache des Mieters.

  • Nutzlast, Dachlast usw. gemäss Wagendokumentation.

5. Versicherungen:

  • Die Versicherungspauschale umfasst die Teilkaskoversicherung.

  • Der Selbstbehalt des Mieters beträgt Fr. 1500.-

  • Für Verkehrsbussen haftet der Mieter vollumfänglich, zuzüglich einem Spesenaufwand von CHF 40.- 

  • Selbstbehalt von CHF 2000.- bei Diebstahl des Mietfahrzeugs

6. Unfall / Schäden / Pannen:

  • Bei Unfällen, Pannen, Schäden etc. ist unverzüglich die Vermieterin Avisto AG unter 079 534 52 42 (Büro) zu informieren. Es muss in jedem Fall ein Polizeirapport veranlasst werden. Das Unfallprotokoll muss in jedem Fall ausgefüllt und bei Fahrzeugrückgabe dem Vermieter sofort übergeben werden

  • Bei selbstverschuldeten Pannen und Schäden (z.B. Reifenschäden durch Kollision mit Randsteinen, Schlüsselverluste oder -defekte, Lieferung des Ersatzschlüssels Pannen aufgrund von falsch verwendetem Treibstoff, Schäden durch Licht brennen lassen, etc.) werden die entstehenden Kosten vollumfänglich an den Mieter weiterverrechnet und im Schadensfall wird eine Umtriebspauschale von Fr. 250.- erhoben werden.

  • Reifen-, Batterie-, Treibstoff-, Schlüssel- und Marderschäden sind Sache des Mieters. Reparaturen über CHF. 100.- sind vom Vermieter vorgängig zu bewilligen. Gegen Quittung werden Reparaturen, ohne eigenes Verschulden, vergütet.

  • Wählt der Mieter einen anderen Pannendienst als den von uns angegebenen, so gehen die entsprechenden Kosten zu Lasten des Mieters

  • Fahrzeugausfall: Bei Fahrzeugausfällen durch Unfall, Diebstahl, mechanische Defekte und anderes löst sich der Mietvertrag sofort und entschädigungslos auf. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen, Mietreduktion noch sonstige dem Mieter und den Insassen entstandene Schäden und Aufwendungen jeglicher Art. In solch einem Fall wird der Mieter umgehend bei Kentnisnahme informiert.

7. NICHT erlaubt sind:

  • Fahrten ins Ausland ohne schriftliche Bewilligung des Vermieters.

  • Fahrten ohne gültigen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen

  • Schaden infolge Trunkenheit von mehr als 0,5 Promille Alkoholgehalt, unter Einwirkung betäubender Mittel oder von Medikamenten.

  • Schäden infolge Geschwindigkeitsübertretung oder fahrlässigem Verhalten.

8. Reinigung:

  • Ausserordentliche Verschmutzungen werden dem Mieter nachbelastet

  • Der Stundenansatz dafür beträgt CHF 80.-

9. Prüfintervalle:​

  • Wartungen durch den Vermieter alle 5000 km umfassen: Motorenöl, Kühlwasser, Reifen, Beleuchtung

10. Stornierung einer Reservation:​

  • Bis 24h vor dem Antritt der Reservierung, kann die Buchung kostenlos storniert werden. Andernfalls behalten wir uns vor 100% des Betrages in Rechnung zu stellen

  • Die vorzeitige Rückgabe des Mietwagens berechtigt zu keinerlei Mietreduktion

11. Haftungsausschluss:​

  • Jede Haftung des Vermieters für sich und die von ihm eingesetzten Hilfspersonen gegenüber dem Mieter und allfälligen Zusatzfahrern für jede Art von vertraglichen und/oder ausservertraglichen Personen- und/oder Sachschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich ausgeschlossen, einschliesslich der Haftung für mittelbare und/oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn, Mängelfolgeschäden, Verspätungsschäden, Nichtbenutzbarkeit des Fahrzeuges, verpasste Anschlüsse und Gelegenheiten zum Geschäftsabschluss etc. 
    Auf den Mietvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Vermieterin.